Brandsicherheitswache

Wofür wird eine Brandsicherheitswache benötigt?

Eine Brandsicherheitswache stellt den Brandschutz während einer Veranstaltung und sichert den freien Zugang zu Notausgängen und die Rettungswege. Als gesetzliche Grundlagen dienen das Feuerwehrgesetz (FwG), die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) und die Verwaltungsvorschrift für „Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahme“ (FIBVwV).
Wann wird eine Brandsicherheitswache benötigt?

Eine Brandsicherheitswache muss gestellt werden bei…

  • Großbühnen
  • Szenenflächen von mehr als 220 m²
  • Zirkuszelten mit mehr als 1500 Besucherplätzen
  • Fest- und Veranstaltungszelten mit mehr als 5000 Besucherplätzen

Sie kann gestellt werden bei…

  • Messen und Ausstellungen
  • Volksfesten
  • Märkte und Straßenfesten
  • Motorflugveranstaltungen
  • Großfeuerwerken
  • Veranstaltungen mit Anwesenheit vieler Personen (Massenveranstaltung)
  • Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr
  • Veranstaltungen mit vergleichbaren Risiken

Über die Notwendigkeit einer Brandsicherheitswache entscheidet die Gemeindeverwaltung.
Wie melde ich meine Veranstaltung für eine Brandsicherheitswache an?

Sie können Ihre Veranstaltung anmelden, indem Sie dieses Formular ausdrucken und an die Gemeindeverwaltung senden.

Gemeinde Großerlach
Stuttgarter Str. 18
71577 Großerlach
Fon: 07903 / 9154-0
Fax: 07903 / 9154-33
rathaus@grosserlach.de

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